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Wer kommt für die Kosten auf, die durch eine Stammzellspende entstehen?
Die notwendigen Untersuchungen und Behandlungen des Lebensspenders sowie
sein Krankenhausaufenthalt während der Entnahme werden von der Krankenkasse
des Patienten bezahlt. Auch ein eventueller Verdienstausfall des Lebensspenders,
Reisekosten und andere, nichtmedizinische Aufwendungen übernimmt diese Krankenkasse.
Die DKMS regelt alle organisatorischen Punkte und Angelegenheiten für den Spender,
somit braucht er sich um nichts zu kümmern.
Selbst die Abrechnung erfolgt über die DKMS, die natürlich darüber hinaus bei
allen Fragen hilfreich und beratend dem Lebensspender zur Seite steht.
Wie ist der Spender versichert?
Die DKMS schließt für den Spender eine zusätzliche Unfall- und Lebensversicherung ab.
Für nähere Informationen können Sie ein Informationsblatt bei der DKMS anfordern.
Können sich Spender und Patient kennen lernen?
Es besteht die Möglichkeit, dass Spender und Patient sich nach zwei Jahren kennen
lernen, wenn beiderseitiges Interesse und Einverständnis besteht. Die DKMS vermittelt
gerne den Kontakt. Leider ist dies jedoch nicht in allen Ländern erlaubt.
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Quelle: Informationsbroschüre der DKMS "Leben Spenden! Alles, was Knochenmark- und Stammzellspender über Leukämie wissen sollten."